Das Sith-Imperium ist eine Theokratie
Am Mittwoch, 5. Nov 2014 im Topic 'swtor'
Ein Gottesstaat mit eigener Priesteraristokratie, ein solches Imperium könnte sich sogar von einem Kindkaiser oder ohne lebendiges Staatsoberhaupt führen lassen.
Wer braucht schon das Sith-Äquivalent eines Bundespräsidenten? Das Amt eines Bundespräsidenten existiert ja auch nur noch als Relikt einer vergessenen Zeit als Regierungschef und Staatsoberhaupt zwei verschiedene Funktionen waren und das Staatsoberhaupt der demokratische Nachfolger eines gekrönten und gesalbten Hauptes war. Wenn in unseren irdischen Breiten schon Rufe laut werden den Bundespräsidenten einzumotten, einige der sinnlosen Repräsentationsaufgaben zu streichen und den Rest an formellen Aufgaben der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler zu übergeben, dann sollte das auch im Fall des fiktiven Sith-Imperiums möglich sein.
Vielleicht sollte Darth Marr auch einen Arbeitsbesuch in der Schweiz einlegen. Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird zwar von der Bundesversammlung gewählt und darf als Vorsitzender des Bundesrates die Sitzungen der Schweizer Regierung leiten, aber praktisch ist diese Funktion nur eine zeremonielle. Der Präsident ist nur "Vorsitzender" und hat damit weder Richtlinienkompetenz, noch die Möglichkeit sein Land nach außen hin zu vertreten. Nach außen hin darf er sogar nur als Vertreter seines Departments auftreten.
Ein Theokratie nach Schweizer Vorbild scheint es im Imperium ja bereits zu geben. Darth Marr leitet das Department für Verteidigung und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der längstgediente und mit den mächtigsten Verbindungen ausgestattete der Ratsherren. Marr kann dem Rat nichts vorschreiben, aber im Rahmen seines Vorsitzes durchaus für die Durchsetzung alter Traditionen sorgen, etwa bei der Ernennung Lord Kalligs zum Nachfolger Darth Thanatons, als er diesen vor den Augen des Rates rechtmäßig bezwungen hatte. Marr ist es als Zeremonienmeister des Rats auch vorbehalten die Darth-Titel zu verleihen und das ist ja auch eine Funktion die oft dem Staatsoberhaupt (in Form von Adelserhebungen in Monarchien) oder dem Regierungschef nach Beschluss durch den Ministerrat vorbehalten ist.
Wer braucht schon das Sith-Äquivalent eines Bundespräsidenten? Das Amt eines Bundespräsidenten existiert ja auch nur noch als Relikt einer vergessenen Zeit als Regierungschef und Staatsoberhaupt zwei verschiedene Funktionen waren und das Staatsoberhaupt der demokratische Nachfolger eines gekrönten und gesalbten Hauptes war. Wenn in unseren irdischen Breiten schon Rufe laut werden den Bundespräsidenten einzumotten, einige der sinnlosen Repräsentationsaufgaben zu streichen und den Rest an formellen Aufgaben der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler zu übergeben, dann sollte das auch im Fall des fiktiven Sith-Imperiums möglich sein.
Vielleicht sollte Darth Marr auch einen Arbeitsbesuch in der Schweiz einlegen. Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird zwar von der Bundesversammlung gewählt und darf als Vorsitzender des Bundesrates die Sitzungen der Schweizer Regierung leiten, aber praktisch ist diese Funktion nur eine zeremonielle. Der Präsident ist nur "Vorsitzender" und hat damit weder Richtlinienkompetenz, noch die Möglichkeit sein Land nach außen hin zu vertreten. Nach außen hin darf er sogar nur als Vertreter seines Departments auftreten.
Ein Theokratie nach Schweizer Vorbild scheint es im Imperium ja bereits zu geben. Darth Marr leitet das Department für Verteidigung und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der längstgediente und mit den mächtigsten Verbindungen ausgestattete der Ratsherren. Marr kann dem Rat nichts vorschreiben, aber im Rahmen seines Vorsitzes durchaus für die Durchsetzung alter Traditionen sorgen, etwa bei der Ernennung Lord Kalligs zum Nachfolger Darth Thanatons, als er diesen vor den Augen des Rates rechtmäßig bezwungen hatte. Marr ist es als Zeremonienmeister des Rats auch vorbehalten die Darth-Titel zu verleihen und das ist ja auch eine Funktion die oft dem Staatsoberhaupt (in Form von Adelserhebungen in Monarchien) oder dem Regierungschef nach Beschluss durch den Ministerrat vorbehalten ist.