Ist Darth Malora eine Kriegsverbrecherin?
Am Mittwoch, 24. Jul 2019 im Topic 'swtor'
Problematische Einschätzungen nach dem Völkerrecht
Es wäre sehr einfach den Angriff des Sith-Imperiums auf die Jedi-Kolonie auf Ossus als Kriegsverbrechen darzustellen, da diese gemäß ihrer Definition den gewaltsamen Übergriff einer kriegsführenden Nation auf Zivilisten vorsehen. Aber sind die Jedi auf Ossus tatsächlich Zivilisten? Grundsätzlich fallen hier erhebliche Zweifel an, zum einen weil die Jedi durchaus uniformiert auftreten, wie es für Militärangehörige bzw. Kombattanten üblich wäre. Darüber hinaus sind diese Uniformträger zudem stets bewaffnet. Weiters hatten die Jedi bis vor wenigen Jahren noch eine aktive Rolle als Kombattanten auf Seiten der Republik gespielt, wobei sie im Zweifrontenkrieg Sareshs sowohl gegen das anrückende Ewige Imperium, wie auch gegen das Sith-Imperium eingesetzt wurden. Der Jedi-Orden mag zwar Ossus besetzt haben, aber er hat nie völkerrechtlich bindende Verträge unterzeichnet, die einen Separatfrieden mit dem Sith-Imperium geschlossen hätten. Der Rechtstatus des Jedi-Ordens innerhalb der Republik ist ohnehin nebulös und erst zu Zeiten Palpatines scheint man tatsächlich der Jurisdiktion des Senats bzw. des obersten Kanzlers unterstellt gewesen sein. Die Rolle der Jedi als Verteidiger der Republik und paramilitärische Spezialeinheit lassen sie jedoch als Gruppierung mit einem deutlichen Naheverhältnis zur Republik erscheinen. De facto treten die Jedi durchaus wie ein Freiwilligenverband oder Söldner auf, wobei dieser im besten Fall als vereinsmäßig organisierte NGO betrachtet werden kann. Seit dem Exil auf Tython und nun auf Ossus kommt den Jedi durch ihre Landnahme jedoch auch die Rolle eines Staatsvolkes zu, wobei dieses bis jetzt keinen Sitz im Senat verlangt hat. Zur gleichen Zeit würden ja auch Organisationen wie Czerka, der Bankenclan oder die Handelsföderation noch keinen Sitz im Senat besitzen. Im schlimmsten Fall ließen sich die nach Ossus geflüchteten Jedi als Deserteure einstufen, wobei sie jedoch nie formell den republikanischen Streitkräften angehört haben. Würde man den Jedi die Befehlsgewalt über republikanische Truppen übertragen, wäre das dasselbe als der Einsatz von Söldner-Offizieren, die nicht der Militärgerichtsbarkeit unterliegen könnten. Man bewegt sich wie so oft beim Einsatz von Söldnern in einem Graubereich der gerichtlichen Zuständigkeiten.Ein weiterer Punkt zum Nachteil der Jedi-Kolonie wäre die Zielsetzung den Jedi-Orden hier wieder aufzubauen und zu stärken. Diese Darstellung würde Ossus sehr einfach zu einem Rückzugsgebiet oder Trainingslager einer paramilitärischen Gruppierung mit bekannten Verbindungen zu einer kriegsführenden Partei machen. Problematisch ist wie immer der unklare Status der Kolonie. Hätte Gnost-Dural seinerzeit eine unabhängige Gruppierung gegründet und damit diplomatisch die Unabhängigkeit seiner Kolonie statuiert, dann wäre Ossus sehr eindeutig ein neutraler Staat und jede Invasion seitens der Sith wäre völkerrechtlich zu verurteilen. Da der Jedi-Rat jedoch zusammenbrach und keine offizielle Deklaration vorgenommen wurde gilt die Kolonie auf Ossus immer noch als Bestandteil des dem militärischen Arm der Republik zuzurechnenden Jedi-Ordens. Rückt das die Jedi auf Ossus in die Nähe von religiösen Fanatikern und Terrormilizen? Ja, das tut es. Das Ziel der Einrichtung auf Ossus, nämlich die Stärkung des Ordens und seiner Kampfveteranen für eine Rückkehr in die Republik ließe sich durchaus als militärische Zielsetzung auslegen und faktisch wurde Ossus zu einem Truppenreservoir für die Republik, die ihre restlichen Jedi-Ritter großteils im Krieg gegen das Ewige Imperium eingebüßt hatte.
Die Anwesenheit von Zivilisten und Nichtkombatanten auf Ossus wäre nicht ausreichend für eine Verurteilung des imperialen Angriffs als Kriegsverbrechen, solange der Angriff nicht im überwiegenden Maße die Zivilbevölkerung ins Auge gefasst hätte. Würden die Imperialen auf Ossus gezielt zivile Techniker oder Kolonisten ins Auge fassen wäre die Sachlage weit einfacher zu deuten. Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit Ossus als Kriegsverbrechen darzustellen und zwar aufgrund der Natur der Kolonie als Rehabilitationszentrum. Der Angriff auf Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen ist ein Kriegsverbrechen und Ossus lässt sich als Reha-Zentrum für Kriegsveteranen darstellen. Nichtkombattanten haben zudem das Recht sich selbst zu verteidigen, womit sich der Widerstand gegen die imperialen Invasoren auch nicht als kriegerische Handlung auslegen ließe. Der Angriff der Imperialen auf ein Veteranenhospital des Jedi-Ordens wäre als Kriegsverbrechen zu werten, wobei nur noch die Frage der Schuldigkeit zu klären wäre. Die generelle Kriegsstrategie wäre Darth Malgus anzulasten, der zudem das Kommando über die Operation auf Ossus übernommen hatte, nachdem Darth Malora von ihm sehr buchstäblich gestürzt wurde. Maloras wenig erfolgreiche Kriegsführung wäre an sich kein Grund für die Verhängung eines Todesurteils gewesen und hätte lediglich zu einer Abberufung und womöglich einer Degradierung führen sollen. Als Justizminister hätte sich Darth Vowrawn mit dem Mordversuch an Malora beschäftigen müssen, wobei er sich wohl nie getraut hätte Anklage gegen Malgus zu erheben. Es ist außerdem fraglich, ob Malgus nicht eigentlich den Befehl hatte Malora abzusetzen, nicht jedoch sie kaltblütig zu ermorden. Schlussendlich überlebte Malora, sodass sich nur ein versuchter Mord oder schwere Körperverletzung als Tatbestand feststellen lässt. Malgus könnte sogar einkalkuliert haben, dass Malora ihren Sturz überleben wird. Die schwere Körperverletzung war demnach eine lediglich sehr drakonisch anmutende Strafe gemäß was immer im Sith-Imperium als Gesetz im Umgang mit dunklen Lords gilt. Maloras Absetzung dürfte zudem auch offscreen erfolgt sein und sollte dazu führen, dass sie bereits durch einen Nachfolger ersetzt wurde. Sehr wahrscheinlich war Malgus Handeln sogar noch eine Gnade im Vergleich zu früheren Zeiten, als man den dunklen Rat nur unter Vorlage des eigenen Totenscheins verlassen konnte. Schwere Körperverletzung und Verbannung anstatt Hinrichtung – Acina hat das Sith-Imperium wirklich reformiert. Zieht man den Vergleich zur Rechtssprechung in anderen irdischen Imperien, dann ist Maloras schmerzhafte Verbannung wohl aber doch nur ein Privileg der Führungsschicht, da zumindest der Hochadel durchaus in einigen Kulturen von der Todesstrafe ausgenommen wurde.